TARIFE - AOPflege

AO PFLEGE
vertraulich - kompetent
Direkt zum Seiteninhalt
Meine Dienstleistungen sind  nach Art. 7 KLV Krankenkasse anerkannt.  ZSR. D288711
Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen eine Patientenbeteiligung von maximal 20 % verrechnen. Das heisst, als Patient haben Sie sich mit maximal 15.35 CHF/Tag an den Pflegekosten zu beteiligen.

Die Preise für meine Dienstleistungen, die nicht unter den Art. 7 KLV fallen, werden nach Aufwand berechnet.

.
Leistungen die von der Krankenkasse vergütet werden, sind:
      • Massnahmen der Abklärung und Beratung
      • Untersuchung und Behandlungspflege
      • Massnahmen der Grundpflege

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherer ist ein ärztlicher Auftrag oder eine Bedarfsabklärung.
Auf Wunsch kontaktiere ich Ihren Arzt oder Versicherer.

Zögern Sie nicht mich unverbindlich zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Zurück zum Seiteninhalt